Die Hornitexter engagieren sich für den Erhalt eines Landschaftsschutzgebietes

Erweiterungsgelände

Die Hornitexter engagieren sich für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes zwischen Rheinaue und Üttelsheimer See

 Die Bürgerinitiative „Die Hornitexter“ kämpft  für den Erhalt eines 2,8 ha großen Teils des Landschaftsschutzgebietes nördlich des ehemaligen Hornitexgeländes, einem ehem. Sägewerk bzw. einer Spanplattenfertigung.  

Auf dem alten Firmengelände entsteht zur Zeit ein Logistikzentrum, auf dem bereits eine ca. 280 Meter lange Werkhalle auf ca. 30.000 qm errichtet wurde. Einer Hallenerweiterung um 11.000 qm wurde von der Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Weitere geplante Hallen, würden das Landschaftsschutzgebiet überlagern und dessen Fläche versiegeln. Geplant ist eine über 70.000 Quadratmeter überbaute Fläche.

 Der Investor begründet den Flächenverbrauch des Landschaftsschutz-gebiets mit der angeblich großen Nachfrage der Logistikbranche. Seit ca. einem Jahr ist die bereits fertig gestellte Halle nur zu einem Drittel vermietet, so dass weitere Vermietungen recht unrealistisch scheinen. Auch der Regionalverband des BUND kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Projekt, dass nicht bedarfsdeckend geplant, sondern angebotsorientiert operiert würde. Der ständige Flächenfraß Duisburgs muss unserer Meinung nach eingeschränkt werden!  

 Nach einer ersten Offenlegung mit ca. 40 Einwänden vonseiten der BI und der Anwohnerschaft erfolgte eine weitere, zweite Offenlegung der überarbeiteten Pläne (BP 1216 und FNP 4.30). Auch gegen die zweite Fassung des Bebauungsplans wurden zahlreiche Eingaben gemacht, die durch ein Gutachten seitens Herrn U. Scharfenort und einer anwaltlichen Stellungnahme begleitet wurden. Die Abgabe der Einwände gegen das Planleitverfahren wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bezirk und von auswärtigen Besuchern des Uettelsheimer Sees und dem Rheinvorland durch die Unterzeichnung einer Unterschriftenliste für den Erhalt des Naherholungsgebietes unterstützt.

 Von der Politik im Bezirk wird durch die Medien die Auffassung kundgetan, dass mit Anfang des nächsten Jahres mit der Beschlussfassung des Rates zur Planvorlage und der Änderung des Flächennutzungsplans zur rechnen sei. Ein dem entsprechender Satzungsbeschluss hätte nicht nur zur Folge, dass der Landschaftsschutz für dieses 2,8 ha große Gebiet aufgehoben wäre, sondern auch wesentliche Einschnitte in dem Grüngürtel und dem Naturhaushalt zwischen Baerl und Homberg folgen würden. Ebenso richten sich unsere Bedenken auf Folgen für Anwohner und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gesteigerten Mehrbelastung durch Lärm und Zunahme von Stickoxiden und Feinstaub aufgrund der Logistikverkehre.

 Bei Erfolg unserer Bemühungen könnte sich das auf die Planungen der weiteren bedrohten 20 Landschaftsschutz-, Frei- und Grüngebiete in Duisburg auswirken. Auch Waldgebiete sollen dem geänderten Flächennutzungsplan für Duisburg zum Opfer fallen. Der Widerstand gegen die Zerstörung von wertvollen Freiflächen und um Frischluftschneisen könnte sich positiver formieren. Außerdem sehen wir in Duisburg genügend vorhandene industrielle Brachflächen, die uns geeigneter für Baumaßnahmen erscheinen.

 Zur Unterstützung unseres Anliegens haben wir einen kompetenten Berliner Anwalt eingeschaltet. Wir bitten Sie um Ihre finanzielle Unterstützung!

Zusammenfassung in 12 Punkten

 Für alle diejenigen, die sich über den aktuellen Stand zu der aktuellen Entwicklung zum "Gewerbegebiet Rheindeichstraße" noch nicht informiert haben möchte der Aktivkreis der Bürgerinitiative folgende Information an Euch/Sie weitergeben:

  • Der Rat der Stadt Duisburg hat den Flächennutzungsplan 4.30 und den Bebauungsplan 1216 mehrheitlich genehmigt.
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf hat entgegen den Einwänden der Bürger, das Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, das Projekt "Gewerbegebiet Rheindeichstraße" genehmigt.
  • Mit dem 15. Oktober 2018 hat die Stadt Duisburg die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Veröffentlichung im Amtsblatt amtlich bestätigt.
  • Der Projektentwickler "Alpha Industrial" hat einen Bauantrag für die Errichtung der Hallen 5 und 6 bei der städt. Baubehörde eingereicht. Die Hallen 5 und 6 sind Hallen, die im nördlichen Grenzbereich zu den privaten Flächen der Anrainer neu errichtet werden sollen und den Teil des Gebietes betreffen, die bislang unter Landschaftsschutz standen und nun für das Gewerbegebiet eingegliedert werden sollen.
  • Die Bürgerinitiative "Die Hornitexter" hat ihren Anwalt mit einer Rechtsmittelprüfung beauftragt.
  • Der Anwalt hat der Bürgerinitiative dazu geraten, einen Sachverständigen für die Überprüfung der Schallemissionsprognose, die mit dem Gutachten vonseiten des Projektbetreibers als Grundlage der Genehmigung zugrunde lag, mit einer Analyse zu beauftragen.
  • Nach einer ersten Stellungnahme des Gutachters wurden gravierende Fehler festgestellt.
  • Von der Bürgerinitiative wurde auf Anraten des Anwalts eine stichprobenhafte Verkehrszählung an der Rheindeichstraße durchgeführt, die die Ergebnisse des Verkehrs-Gutachtens, das der Genehmigung durch den Rat zugrunde lag, in Zweifel zieht. Auch hier ergaben sich eklatante Mängel, die dem Gutachten und damit dem Ratsentscheid zugrunde lagen. Diese festgestellten Mängel wurden dem Rechtsanwalt vorgelegt. Eine weitere Prüfung der Ergebnisse der Verkehrszählung wäre wünschenswert.
  • Das Gutachten, das die Aussagen der Schallemissionsprognose am Gewerbegebiet überprüfen soll, wurde vom Aktiv-Kreis der Bürgerinitiative befürwortet und in Auftrag gegeben.
  • Weder die Aussagen des vorliegenden Verkehrsgutachtens, noch die Aussagen des Lärmschutzgutachtens sind konsistent genug, um das Planleitverfahren nach Auffassung des Aktivkreises der BI durchzusetzen.
  • Mit der Genehmigung des Bauantrags seitens des Projektentwicklers durch die Stadt Duisburg ist kurzfristig zu rechnen. Ggf. muss durch Inanspruchnahme rechtlicher Mittel bis zur gerichtlichen Klärung gegen eine Baudurchführung vorgegangen werden. Es dürfen keine präjudiziellen Fakten geschaffen werden.
  • Mit der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln sind erhebliche Kosten verbunden. Für den Anwalt, für die Erstellung von Gutachten, für den anstehenden Prozessbeginn vor den Gerichten.

 Die Bürgerinitiative bestreitet ihre Existenz von der Solidarität der Bürgerinnen und Bürgern! Wir bitten um Ihre/Eure Unterstützung! Alle dafür notwendigen Daten finden Sie/findet Ihr auf der Homepage der BI: www.diehornitexter.wordpress.com oder bei den Sprechern der BI.: Jürgen Hagenguth (01751043798) oder Kirsten König (020667137).

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